Fachabteilung V (Infrastruktur)
Bestimmender Auftrag für alle Infrastrukturdienststellen ist die Sicherstellung des Bedarfs an Gebäuden, Anlagen oder Einrichtungen für die Streitkräfte in In- und Ausland. Die Abteilungsmitarbeiter fungieren als Berater des Truppenführers in allen Fragen der Infrastruktur und der Stationierung. Die militärische Infrastrukturorganisation erarbeitet die infrastrukturellen Grundlagen und formuliert Standards nach militärischer Zweckmäßigkeit. Sie ermittelt den Bedarf an Baumaßnahmen und vertritt diese bei Haushaltsbesprechungen.
Kernaufgaben der Fachabteilung V
- Unterstützung des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) bei der Infrastrukturplanung der Streitkräfte sowie beim Erstellen und Bewerten der Infrastrukturlage
- Steuerung der militärischen Infrastrukturbearbeitung
- Überwachung der Bearbeitung von Einzelvorhaben der Infrastrukturstäbe sowie der Baumaßnahmen im Einsatz
- Unterstützung der Organisationsbereiche (OrgBer) bei der Erstellung der Planungsvorschläge "Militärische Anlagen" zum Bundeswehrplan
- Vertretung und ggf. Begründung des militärischen Bedarfs im Haushalt
- Erarbeitung und Weiterentwicklung militärischer Standards, Bewertungen und technischer Lösungen für baulichen Schutz gegen Waffenwirkung
- Bereitstellung von Infrastrukturpersonal für Einsätze der Bundeswehr, deren Erkundung sowie Bauprojekte
- Unterstützung und Beratung höherer Kommandobehörden und Ämter in allen Infrastrukturangelegenheiten sowie zu Fragen genutzter Infrastruktur im Ausland
- NATO-Ressourcen-Management
- Mitwirkung an grundsätzlichen Stationierungsangelegenheiten.
- Infrastruktur-Sonderaufgabe "Baulicher Schutz gegen Waffenwirkung“

