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Geheimschutzbeauftragter beim Streitkräfteamt

Insbesondere für Personen, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit eingesetzt werden sollen, ist zur Gewährleistung der Militärischen Sicherheit vor der Ausübung dieser Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen.
Der Geheimschutzbeauftragte beim Streitkräfteamt entscheidet nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz für zu überprüfende Soldaten, Reservisten und Bewerber für militärische Verwendungen (mit Ausnahme von Angehörigen des BMVg), ob diese in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit eingesetzt werden dürfen oder es ihnen für eine bestimmte Zeit verwehrt werden muss.
Er ist vergleichbar mit behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten und hat eine funktionelle Sonderstellung.

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Stand vom: 28.08.2007 | Autor:

http://www.streitkraefteamt.bundeswehr.de/portal/a/ska/uber_uns/aufbaus/abteilun/geheimsc