Rechtsberater
Die Rechtsberater des Streitkräfteamtes beraten den Amtschef in allen dienstlichen Rechtsangelegenheiten, mit Ausnahme der Verwaltungsangelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung Verwaltung fallen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Bereich der truppendienstlichen Aufgaben des Amtschefs. Den Rechtsberatern obliegt dabei insbesondere die Beratung in Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten sowie die Unterstützung des Amtschefs in der Dienstaufsicht in Disziplinarangelegenheiten.
Die Rechtsberater beraten und unterstützen weiterhin die übrigen Abteilungen des Stabes und die Fachabteilungen des Streitkräfteamtes sowie die Disziplinarvorgesetzten des nachgeordneten Bereichs. In der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Rechtsberater dem Amtschef unmittelbar unterstellt. Die Abteilung Rechtsberater wird vom Leitenden Rechtsberater geführt. Als Rechtsberater sind Beamte des höheren Dienstes mit der Befähigung zum Richteramt eingesetzt. Die Rechtsberater des Streitkräfteamtes sind im Nebenamt zugleich bei den Truppendienstgerichten Nord und Süd bestellte Wehrdisziplinaranwälte. Als solche führen sie auf Ersuchen des Amtschefs Streitkräfteamt oder auf eigene Initiative Vorermittlungen bei schweren Dienstvergehen durch und bereiten die Entscheidung des Amtschefs in seiner Eigenschaft als Einleitungsbehörde über die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens vor. Nach erfolgter Einleitung vertreten sie den Amtschef Streitkräfteamt im Disziplinarverfahren vor dem Truppendienstgericht.
